KG-ZNS

KG-ZNS in Einrichtungen in Niedersachsen: Bobath, PNF, Vojta

KG-ZNS Niedersachsen: Krankengymnastik bei zentralnervösen Erkrankungen, direkt in Wohnheimen, WfbM, Tagesförderstätten und Pflegeheimen.

KG-ZNS ist eine spezialisierte Form der Physiotherapie für Menschen mit Erkrankungen oder Schädigungen des zentralen Nervensystems. Sie wird bei zentralnervösen Bewegungsstörungen, neurologischen Erkrankungen und vielen angeborenen Behinderungen verordnet, und ist für viele Bewohner:innen und Beschäftigte in sozialen Einrichtungen ein wichtiger Bestandteil der Versorgung.

Was ist KG-ZNS?

Krankengymnastik bei Erkrankungen des zentralen Nervensystems

KG-ZNS bezeichnet krankengymnastische Behandlung nach speziellen Konzepten, etwa Bobath, PNF (Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation) oder Vojta.

Ziel ist es, gestörte Bewegungsmuster wieder anzubahnen, vorhandene Fähigkeiten zu erhalten und die Selbstständigkeit im Alltag zu unterstützen. KG-ZNS wird auf ärztliche Verordnung erbracht.

Indikationen

Für wen KG-ZNS in Einrichtungen besonders geeignet ist

  • Menschen mit angeborenen Behinderungen und ZNS-Beteiligung
  • Menschen mit erworbenen neurologischen Erkrankungen
  • Bewohner:innen mit ZNS-Schädigungen
  • Menschen mit Mehrfachbehinderungen
  • Menschen nach Schlaganfall
  • Menschen mit MS oder Parkinson
  • Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf
Qualifikationen

Zusatzqualifikationen unserer Therapeut:innen

Wir setzen für KG-ZNS gezielt Therapeut:innen mit anerkannten Zusatzqualifikationen ein. Dazu gehören:

  • Bobath, neurophysiologisch orientiertes Behandlungskonzept, häufig bei Schlaganfall, ZNS-Schädigungen und Behinderungen mit zentralnervöser Bewegungsstörung.
  • PNF (Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation), funktionsorientiertes Konzept zur Anbahnung physiologischer Bewegungsabläufe.
  • Vojta, Therapie zur Reflexlokomotion, häufig bei Säuglingen, Kindern und Erwachsenen mit angeborenen oder erworbenen ZNS-Schädigungen.

Welches Konzept im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von der ärztlichen Verordnung und den individuellen Voraussetzungen ab.

Ablauf

Ablauf einer KG-ZNS-Behandlung in Ihrer Einrichtung

Die Behandlung findet direkt in Ihrer Einrichtung statt, je nach Möglichkeit im Bewohnerzimmer, im Therapieraum oder in einem geeigneten Förderbereich. Die einzelne Therapieeinheit dauert in der Regel zwischen 25 und 45 Minuten, abhängig von der Verordnung. Wir stimmen feste Termine und Frequenzen mit Ihnen ab und dokumentieren die Leistungen entsprechend.

Voraussetzungen

Was es für KG-ZNS braucht

  • Eine ärztliche Verordnung für KG-ZNS
  • Eine kurze Information durch Ihre Einrichtung über Anzahl und Bedarf der Bewohner:innen
  • Räumliche Möglichkeit zur Behandlung vor Ort
  • Abstimmung der Termine mit Pflege oder Betreuung

Verbunden: Neurologische Physiotherapie · KG-ZNS in Wohnheimen · KG-ZNS in WfbM und Tagesförderstätten

Häufige Fragen

Häufig gefragt zu KG-ZNS

Was ist der Unterschied zwischen klassischer KG und KG-ZNS?

Klassische Krankengymnastik richtet sich an orthopädische, posttraumatische und allgemeine Bedarfe wie Mobilisation, Gangschule oder Stabilisation. KG-ZNS ist eine spezialisierte Form für Menschen mit Erkrankungen oder Schädigungen des zentralen Nervensystems, etwa nach Schlaganfall oder bei angeborenen ZNS-Beteiligungen. Sie wird gesondert ärztlich verordnet und nach den Konzepten Bobath, PNF oder Vojta erbracht.

Wer darf KG-ZNS verordnen?

KG-ZNS wird auf ärztliche Heilmittelverordnung erbracht, in der Regel durch Hausärzte, Neurolog:innen, Orthopäd:innen oder andere zuständige Fachärzt:innen. Voraussetzung ist eine entsprechende neurologische Indikation. Die Krankenkasse erstattet die Leistung regulär.

Welche Konzepte werden in der KG-ZNS angewendet?

Die drei häufigsten Konzepte sind Bobath (neurophysiologisch orientiert, oft bei Schlaganfall und ZNS-Schädigungen), PNF (Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation, zur Anbahnung physiologischer Bewegungsabläufe) und Vojta (Reflexlokomotion, häufig bei angeborenen ZNS-Schädigungen). Welches Konzept eingesetzt wird, hängt von der Indikation und der ärztlichen Verordnung ab.

Brauchen unsere Bewohner:innen für KG-ZNS einen Therapieraum?

Nicht zwingend. Viele KG-ZNS-Behandlungen lassen sich gut im Bewohnerzimmer oder in einem ruhigen, ausreichend großen Förderraum durchführen. Welche räumliche Lösung passt, besprechen wir individuell mit Ihrer Einrichtung.

KG-ZNS für Ihre Einrichtung anfragen

Schreiben Sie uns kurz, wie viele Bewohner:innen oder Beschäftigte voraussichtlich KG-ZNS-Verordnungen haben, wir prüfen die Möglichkeiten in Ihrer Region.