Therapeutische Leistungen

Therapeutische Leistungen für Einrichtungen in Niedersachsen

Klassische Krankengymnastik, KG-ZNS und neurologische Physiotherapie, direkt in Ihrer Einrichtung. Aufsuchende Versorgung in ganz Niedersachsen.

Welche Leistung in Ihrer Einrichtung sinnvoll ist, hängt vom Therapiebedarf der Bewohner:innen, Beschäftigten oder betreuten Menschen ab. Häufig kombinieren wir klassische Krankengymnastik mit KG-ZNS, je nach ärztlicher Verordnung und individuellem Bedarf.

Welche Verordnungen wir behandeln

Wir arbeiten ausschließlich auf ärztliche Verordnung. In der Praxis bedeutet das drei Verordnungstypen, die in Einrichtungen besonders häufig vorkommen:

  • Heilmittelverordnung 13 für klassische Krankengymnastik. Die häufigste Verordnung bei Mobilitätseinschränkungen, nach Krankenhausaufenthalten oder bei altersbedingten Einschränkungen.
  • KG-ZNS Erstverordnung und Folgeverordnung für die Behandlung von zentralnervösen Erkrankungen. Wird nach den Konzepten Bobath, PNF oder Vojta erbracht und braucht Therapeut:innen mit entsprechender Zusatzqualifikation.
  • Manuelle Therapie und Kombinationsverordnungen auf ärztlichen Wunsch, je nach Krankheitsbild und Behandlungsziel.

Die Abrechnung läuft regulär über die gesetzliche Krankenkasse der Bewohner:innen. Für die Einrichtung entstehen keine zusätzlichen Kosten, der organisatorische Aufwand bleibt minimal.

Mobile Versorgung statt Praxisweg

In der Mehrheit der von uns versorgten Einrichtungen behandeln wir vor Ort, also im Bewohnerzimmer, im Therapieraum, im Förderbereich oder am Arbeitsplatz innerhalb der Werkstatt. Das ist für Bewohner:innen mit Mobilitätseinschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen oft die einzig praktikable Form der Therapie. Pflege und Betreuung bleiben in den gewohnten Abläufen, Transporte und Begleitpersonen entfallen.

Welche Leistung passt zu Ihrer Einrichtung?

Wir beraten Sie gern persönlich. Häufig ergibt sich die richtige Mischung aus den vorliegenden Verordnungen und dem konkreten Versorgungsbedarf vor Ort.