Physiotherapie für alle Einrichtungstypen in Niedersachsen
Physiotherapeutische Versorgung direkt vor Ort. Für alle Einrichtungstypen, in denen Bewohner:innen, Beschäftigte oder betreute Menschen regelmäßigen Therapiebedarf haben.
Wohnheime, WfbM, Tagesförderstätten, Pflegeheime und mehr.
Unser Angebot richtet sich an Einrichtungen in ganz Niedersachsen, die regelmäßig physiotherapeutische Versorgung benötigen.
Dazu gehören Einrichtungen der Behindertenhilfe, Wohnheime und besondere Wohnformen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Tagesförderstätten sowie Pflegeeinrichtungen.
Auch klassische Pflegeheime mit älteren Menschen können von einer festen Zusammenarbeit profitieren, wenn regelmäßig physiotherapeutischer Bedarf besteht.
Welche Einrichtungstypen wir versorgen
Wohnheime & besondere Wohnformen
Mobilisation, Transfer, Bewegungserhalt und Alltagssicherheit für Bewohner:innen, direkt im Wohnumfeld.
Mehr zur Versorgung in Wohnheimen →WfbM, Tagesförderstätten & Förderbereiche
Therapeutische Versorgung für Beschäftigte und betreute Menschen, integriert in Arbeit und Tagesstruktur.
Mehr zur Versorgung in WfbM →Pflegeheime & Senioreneinrichtungen
Mobilisation, Sturzprophylaxe, Aktivierung und Kontrakturprophylaxe. Versorgung im Bewohnerzimmer oder Therapieraum.
Mehr zur Versorgung in Pflegeheimen →Eingliederungshilfe
Versorgung für Träger und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, mit Erfahrung in Behindertenhilfe und Versorgungsstrukturen.
Mehr zur Eingliederungshilfe →Träger mit mehreren Standorten
Regionales Versorgungskonzept, ein fester Ansprechpartner, planbare Einsätze für mehrere Einrichtungen.
Versorgung für Träger →Bestandskunden in Niedersachsen
Eine Auswahl der Einrichtungen, die wir bereits regelmäßig versorgen.
Bestandskunden ansehen →Häufig gefragt von Einrichtungen
Wie oft kommt der Therapeut in unsere Einrichtung?
Das hängt vom Bedarf ab. In der Regel planen wir feste wöchentliche Einsatztage, an denen mehrere Bewohner:innen oder Beschäftigte hintereinander behandelt werden. Häufigkeit und Dauer richten sich nach den vorliegenden Verordnungen und der Anzahl der zu versorgenden Menschen.
Wer verordnet die Physiotherapie für unsere Bewohner:innen?
Die Verordnung erfolgt wie üblich durch den behandelnden Arzt oder die Ärztin der Bewohner:innen, in der Regel über den Hausarzt oder einen Facharzt. Wir behandeln ausschließlich auf gültiger ärztlicher Heilmittelverordnung. Die Krankenkasse der jeweiligen Person erstattet die Leistung regulär.
Welche Kosten entstehen für unsere Einrichtung?
Für die Einrichtung selbst entstehen keine Kosten. Die Abrechnung läuft direkt zwischen uns und der jeweiligen Krankenkasse der Bewohner:innen oder Beschäftigten, ganz regulär über Heilmittelverordnungen.
Können wir die Versorgung später erweitern?
Ja. Viele Kooperationen wachsen über die Zeit. Wir starten oft mit einer einzelnen Einrichtung oder einem Standort und erweitern bei Bedarf auf weitere Standorte des Trägers oder zusätzliche Therapieformen wie KG-ZNS oder neurologische Physiotherapie.
Ihre Einrichtung steht nicht in der Liste?
Auch ambulant betreute Wohnformen, sozialpädagogische Einrichtungen und vergleichbare Träger können von einer festen Zusammenarbeit profitieren. Sprechen Sie uns an.
