Krankengymnastik in Einrichtungen in Niedersachsen
Krankengymnastik in Einrichtungen in Niedersachsen: Mobilisation, Gangschule, Transfertraining und Stabilisation. Direkt im Wohnheim, in der WfbM oder im Pflegeheim.
Klassische Krankengymnastik (KG) ist die häufigste physiotherapeutische Verordnung. Sie umfasst aktive und passive Behandlungstechniken: Beweglichkeit erhalten, Schmerzen reduzieren, Muskulatur kräftigen und Alltagsfähigkeiten sichern.
In Einrichtungen ist sie oft das Rückgrat der täglichen therapeutischen Versorgung. Die Abrechnung läuft auf Heilmittelverordnung 13 über die gesetzliche Krankenkasse der Bewohner:innen, ohne zusätzliche Kosten für Ihre Einrichtung.
Klassische KG vs. KG-ZNS, kurz erklärt
Klassische Krankengymnastik (KG) deckt den Großteil orthopädischer, posttraumatischer und allgemeiner Bedarfe ab, Mobilisation, Gangschule, Stabilisation, Atmung, Tonusregulation, Aktivierung. Sie ist die Standardform der Verordnung.
KG-ZNS ist eine spezielle Form für Menschen mit Erkrankungen oder Schädigungen des zentralen Nervensystems, etwa nach Schlaganfall oder bei angeborenen ZNS-Beteiligungen. Sie wird gesondert ärztlich verordnet. Mehr dazu auf unserer KG-ZNS-Seite.
Krankengymnastik in Einrichtungen, typische Inhalte
- Mobilisation
- Gangschule
- Transfertraining
- Stabilisationsübungen
- Tonusregulation
- Atmung und Atemtherapie
- Kontrakturprophylaxe
- Sturzprophylaxe
- Aktivierung im Alltag
- Hilfsmittelnutzung üben
Wann klassische Krankengymnastik im Vordergrund steht
Klassische KG ist häufig der erste Behandlungsbaustein in der täglichen Versorgung. Sie kommt zum Einsatz bei orthopädischen Verordnungen, nach Krankenhausaufenthalten und bei altersbedingten Mobilitätseinschränkungen. Überall dort, wo es um Bewegungserhalt, Stabilität und Alltagssicherheit geht.
In vielen Einrichtungen kombinieren wir KG mit KG-ZNS, je nach individueller Verordnung.
Ablauf in Ihrer Einrichtung
Wir vereinbaren feste Einsatztage und planen mehrere Bewohner:innen oder Beschäftigte hintereinander. Die Behandlung erfolgt im Bewohnerzimmer, im Therapieraum oder am Arbeitsplatz, abhängig von den räumlichen Möglichkeiten Ihrer Einrichtung. Die Verordnungen werden über Ihre Einrichtung koordiniert; wir dokumentieren die Leistungen entsprechend.
Verbunden: Neurologische Physiotherapie · Krankengymnastik im Pflegeheim · Ablauf der Zusammenarbeit
Krankengymnastik für Ihre Einrichtung anfragen
Schreiben Sie uns kurz, wie viele Bewohner:innen, Beschäftigte oder betreute Menschen regelmäßig KG-Verordnungen erhalten. Wir melden uns persönlich.
